Die Anerkennung von schnellen Antigentests, die von der EU zugelassen sind, sowie von Impf- und Genesungszertifikaten für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, ebenso die Öffnung für touristische Reisen aus Nicht-EU-Ländern mit Impfzertifikaten.
Informationen nach Herkunftsort
A. Reise nach Spanien aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Welche Gesundheitsdokumente sind für die Einreise erforderlich? Sie sollten die LISTE DER LÄNDER DER EU/EWR und die LISTE DER DRITTSTAATEN prüfen, die alle 15 Tage vom spanischen Gesundheitsministerium aktualisiert werden, um zu überprüfen:
Wenn Sie aus einem Gebiet kommen, das in der Liste der Risikoländer der EU/EWR aufgeführt ist, müssen Sie einen der folgenden drei Nachweise erbringen (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren):
a) Impfbescheinigung: Von den zuständigen Behörden des Herkunftslands ausgestellte Bescheinigung, gültig ab 14 Tage nach der letzten Dosis des vollständigen Impfprogramms. Anerkannt werden Impfstoffe, die von der Europäischen Arzneimittelagentur zugelassen sind oder die den Notfallzulassungsprozess der Weltgesundheitsorganisation durchlaufen haben.
Die Impfbescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name und Nachname des Inhabers
- Datum der Impfung, mit Angabe des Datums der letzten verabreichten Dosis
- Art des verabreichten Impfstoffs
- Anzahl der verabreichten Dosen bzw. vollständiges Impfregime
- Ausstellungsland
- Identifikation der ausstellenden Behörde
b) Diagnostisches Zertifikat: negativer PCR- oder ähnlicher Test (NAAT-Typ), oder negativer Antigentest aus der gemeinsamen Liste der Europäischen Kommission (https://covid-19-diagnostics.jrc.ec.europa.eu/devices # form_content), ausgestellt bis zu 48 Stunden vor der Ankunft in Spanien.
c) Genesungszertifikat (Nachweis über die überstandene Erkrankung): Von der zuständigen Behörde oder einem medizinischen Dienst mindestens 11 Tage nach dem ersten positiven NAAT-Diagnosetest (PCR, TMA, LAMP und ähnliche). Das Zertifikat ist 180 Tage ab Probenentnahme gültig. Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Name und Nachname des Inhabers
- Datum der Probenentnahme des ersten positiven SARS-CoV-2-Diagnosetests
- Art des durchgeführten NAAT-Tests
- Ausstellungsland
Jedes dieser drei Zertifikate muss auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch ausgestellt sein. Ist das Original in keiner dieser Sprachen erhältlich, muss eine offizielle Übersetzung ins Spanische beigefügt werden.
2. Wenn Sie aus einem EU/EWR-Gebiet kommen, das nicht in der LISTE DER LÄNDER DER EU/EWR UND DER DRITTSTAATEN des Gesundheitsministeriums aufgeführt sind, sind keine diagnostischen Tests oder Impf-/Immunitätsnachweise erforderlich.
B. Reise nach Spanien zu touristischen Zwecken aus einem Nicht-EU-/EWR-Land: Welche Einreisebedingungen gelten?
Sie müssen die LISTE DER LÄNDER DER EU/EWR und die LISTE DER DRITTSTAATEN prüfen:
Wenn Sie aus einem Land oder Gebiet kommen, das auf der Liste der Länder mit geringer Inzidenz steht und nicht als Risikogebiet gilt, können Sie ohne diagnostischen Test, Impfung oder Immunitätsnachweis reisen. Aktuell gehören dazu Länder wie:
- Australien
- Israel
- Japan
- Neuseeland
- Ruanda
- Singapur
- Südkorea
- Thailand
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
- China sowie die Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau (unter Reziprozitätsprinzip)
Reisen Sie ab dem 7. Juni aus einem Land oder Gebiet, das nicht auf der Liste der befreiten Länder steht, ist die Einreise zu touristischen Zwecken nur mit einem Impfzertifikat/Nachweis möglich, das von den zuständigen Behörden des Herkunftslandes ab 14 Tage nach der letzten nötigen Impfdosis für den vollständigen Zyklus ausgestellt wurde. Anerkannte Impfstoffe sind die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassenen oder die den Notfallzulassungsprozess der WHO abgeschlossenen. Derzeit sind dies Impfstoffe von Pfizer-BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Jansen/Johnson & Johnson, Sinovac und Sinopharm.
Die Impfbescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name und Nachname des Inhabers
- Datum der Impfung, mit Angabe des Datums der letzten Dosis
- Art des verabreichten Impfstoffs
- Anzahl der verabreichten Dosen bzw. vollständiges Impfregime
- Ausstellungsland
- Identifikation der ausstellenden Behörde
Welche Dokumente/Formulare muss ich ausfüllen?
Unabhängig vom Herkunftsland müssen alle Passagiere, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen, einschließlich Transitpassagiere und Kinder unter 6 Jahren, vor der Abreise ein Gesundheitskontrollformular über die Website www.spth.gob.es oder die Spain Travel Health-App ausfüllen. Das Formular generiert einen persönlichen QR-Code, den der Reisende vor dem Einsteigen sowie bei der Gesundheitskontrolle am Einreiseort vorzeigen muss.
Welche Gesundheitskontrollen erfolgen bei der Ankunft?
Mindestens wird die Temperatur mittels kontaktloser Thermometer oder Wärmebildkameras gemessen; darüber hinaus erfolgt eine Dokumenten- und Visualkontrolle des Passagiers.
Passagiere mit digitalem EU-COVID-Zertifikat und solche aus nicht als Risikogebiet eingestuften Ländern (europäische und Drittstaaten) erhalten einen FAST-CONTROL-QR-Code, der schnellere Gesundheitskontrollen ermöglicht, da sie ihr Zertifikat weder beim Boarding noch bei der Ankunftskontrolle vorzeigen müssen.
Bei Verdacht oder Bestätigung einer COVID-19-Infektion werden die vereinbarten Kommunikationsprotokolle mit den Gesundheitsdiensten der Autonomen Gemeinschaften aktiviert, um die Fälle zurückzuverfolgen und zu betreuen.
E. Was passiert, wenn ich als Passagier einer internationalen Kreuzfahrt nach Spanien einreise?
Internationale Kreuzfahrtpassagiere, die in den Gewässern der spanischen Hoheitsgewässer fahren, müssen die Spain Travel Health-App nicht verwenden. Ihre Informationen werden über das EU Digital Passenger Locator Form erhoben, verfügbar unter https://www.healthygateways.eu
Was passiert bei Einreise über die Landgrenze?
Alle Personen ab 6 Jahren, die aus Risikogebieten über Land nach Spanien einreisen, müssen einen der in Abschnitt 1 genannten Nachweise (Impfung, Test oder Genesung) vorweisen.

