Wie sollte man sich in solchen Fällen verhalten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben und eine Lösung zur Neuplanung der Reise zu finden? Das ist eine der häufigsten Fragen von Reisenden: Im Jahr 2018 – so Volagratis.com – gehörten Anfragen zu Streiks und Flugannullierungen zu den Top 3 Kontaktgründen bei der Kundenbetreuung von Volagratis.com (15%*).
Aus diesem Grund hat Volagratis.com einen Leitfaden erstellt, den man immer griffbereit im Gepäck haben sollte, um vorbereitet zu sein und zu wissen, wie man in solchen Situationen vorgeht!
Hier die drei Fälle: Flugstreik, Flugannullierung durch die Airline oder Stornierung durch den Passagier.
Flugstreik, was tun?
- In Italien schreibt die geltende Gesetzgebung vor, dass bei Streiks des Flugpersonals, Flughafensmitarbeitern oder der Fluggesellschaften alle Flüge (inkl. Charterflüge) in den Zeitfenstern 7-10 Uhr und 18-21 Uhr garantiert werden müssen, ebenso internationale Ankünfte, die innerhalb von 30 Minuten nach diesen Zeitfenstern eintreffen.
- Bei der Flugbuchung sollte man bedenken, dass es in Italien bestimmte Sperrzeiten gibt, in denen gesetzlich kein Streik erlaubt ist. Für den Luftverkehr legt die Streikaufsichtsbehörde fest, dass vom 27. Juli bis 5. September nicht gestreikt werden darf. Beachten Sie jedoch, dass außerhalb Italiens diese Regel nicht gilt und Streiks in anderen Ländern innerhalb dieses Zeitraums dennoch den Flugverkehr in Italien beeinflussen können!
- Vor der Buchung lohnt sich ein Blick auf die Webseite der Nationalen Luftfahrtbehörde (Ente Nazionale per l’Aviazione Civile, Enac), wo eine Liste der genehmigten Streiks veröffentlicht wird. Ein Tipp: Wenn Sie von einem Streik wissen, aber keine Annullierungsinformation zum Flug erhalten haben, erscheinen Sie dennoch am Flughafen, um Ihre Rechte gemäß der Fluggastrechte-Charta wahrzunehmen.
Die Fluggesellschaft hat den Flug gestrichen, was tun?
- Flug gestrichen, erhebliche Verspätung oder Abweisung beim Boarding? In solchen Fällen sollten Sie die Fluggastrechte-Charta konsultieren. Dieses praktische Informationsinstrument informiert über die Rechte der Passagiere bezüglich Entschädigung und Unterstützung, die von der EU-Verordnung geregelt sind. In solchen Fällen haben Sie Anspruch nicht nur auf Rückerstattung, sondern auch auf Entschädigung direkt von der Fluggesellschaft.
- Um stressfrei zu reisen: Wenn Sie Ihren Flug über ein Online-Reisebüro wie Volagratis.com gebucht haben, steht Ihnen im Falle einer Annullierung immer ein Service-Team zur Seite, das alternative Flüge sucht und die Rückerstattung des Tickets direkt mit der Airline regelt.
- Doppelt hält besser! Haben Sie Flug + Hotel zusammen gebucht und Ihr Flug wird gestrichen, kann das Online-Reisebüro Volagratis.com Ihnen alternative Fluglösungen aller Fluggesellschaften zur gleichen Destination anbieten – ohne Mehrkosten. Zudem profitieren Sie von den erweiterten Schutzmaßnahmen der neuen Paket-Reiserichtlinie!
Flug stornieren, was tun?
- Berufliche Notfälle oder familiäre Zwischenfälle hindern Sie an der Abreise? Leider erstatten die meisten Billigfluggesellschaften bei Passagierstornierungen keine Kosten. Deshalb empfiehlt sich immer der Abschluss einer Reiseversicherung bereits bei der Buchung, die mit ein paar Euro mehr Strafgebühren reduziert und unerwartete Kosten bei kurzfristigen Änderungen minimiert.
- Zu schnell die Reisedaten gewählt? Keine Sorge, manchmal ist eine Stornierung am selben Tag noch möglich und reduziert die Kosten! Das Serviceteam von Volagratis.com übernimmt die Kontaktaufnahme mit der Airline und prüft diese Möglichkeit für Sie.
- Unsicher, ob Sie reisen können? Nicht zu lange warten: Wenn Tarifbedingungen es erlauben, bringt eine frühere Stornierung meist mehr Rückerstattung. Buchungen über Volagratis.com lassen sich bequem und schnell über den persönlichen Bereich oder die App ändern, stornieren oder deren Status prüfen – Zeit und Geld sparen.

