Es kann vorkommen, dass man mit Problemen wie einem verspäteten Flug oder, schlimmer noch, einem gestrichenen Flug konfrontiert wird, sei es aus gewöhnlichen oder außergewöhnlichen Gründen. Im Folgenden wird erklärt, wie man sich bei einem gestrichenen oder verspäteten Flug verhalten sollte und wann eine Erstattung möglich ist.
Gestrichener Flug: Was tun?
Wird ein Flug plötzlich gestrichen, beispielsweise nach einer langen Wartezeit am Flughafen, kann man eine Entschädigung zwischen 250 und 600 € erhalten (die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke). Die Erstattung für einen gestrichenen Flug muss innerhalb einer Frist von bis zu 2 Jahren in Italien beantragt werden. Bei schlechtem Wetter oder Unruhen ist es keine Seltenheit, dass Flüge ausfallen: Der erste Frust ist verständlich, doch die Beeinträchtigung lässt sich zumindest finanziell ausgleichen.
Grundsätzlich beträgt die Entschädigung 250 € für Strecken bis 1500 km, 400 € für Strecken zwischen 1500 und 3000 km und 600 € für längere Strecken. Die Regelungen zur Erstattung bei Flugstreichung können je nach Fluggesellschaft variieren. Bei einer Flugstreichung mit Ryanair kann man beispielsweise den vollen Ticketpreis zurückfordern oder alternativ einen kostenfreien Ersatzflug erhalten. Ähnlich verhält es sich bei Stornierungen von Flügen mit easyJet und Alitalia. Bei einem gestrichenen Flug mit Vueling erfolgt die Entschädigung gemäß den oben genannten Staffelungen.
Laut der Fluggastrechte-Charta stehen Wartenden Services wie Mahlzeiten, Hotelübernachtung, Transport zwischen Hotel und Flughafen sowie eine bestimmte Anzahl von Telefonaten zu.
Besondere Regelungen gelten für Flugstreichungen aus außergewöhnlichen Gründen, wie Terroranschläge, technische Störungen an Radar- oder Kommunikationssystemen oder plötzliche Streiks. In diesen Fällen kann man den Ticketpreis zurückfordern, aber keine weitere Entschädigung beanspruchen. Zusätzliche Zahlungen sind selbst dann nicht vorgesehen, wenn die Streichung Wochen im Voraus bekanntgegeben wird und somit eine Umbuchung möglich ist.

Verspäteter Flug
Es kann auch vorkommen, dass ein Flug verspätet ist. Auch hier ist es wichtig, die individuelle Situation zu prüfen, um zu wissen, wie man sich verhalten sollte. Eine Erstattung bei Flugverspätung ist nur möglich, wenn sich der Abflug um mehr als fünf Stunden verzögert und der Passagier entscheidet, die Reise nicht fortzusetzen. Bietet die Airline einen Alternativflug an, kann die Erstattung um bis zu 50% reduziert werden. Bei einer Verspätung zwischen 2 und 5 Stunden besteht Anspruch auf Hotelunterkunft sowie Mahlzeiten und Getränke.
Manchmal besteht kein Anspruch auf Entschädigung, zum Beispiel bei wetterbedingten Verspätungen oder sicherheitsbedingten Flughafenproblemen. Werden jedoch alle Voraussetzungen für eine finanzielle Entschädigung erfüllt, entsprechen die Pauschalen denen bei Flugstreichungen, mit der Ausnahme von 600 €, die nur für Strecken über 3500 km gelten.
Wer beruflich oder privat reist, sollte unbedingt wissen, wie man in solchen Fällen vorgeht. Unvorhergesehenes kann immer passieren – wichtig ist es, gut informiert zu sein und zu wissen, welche Rechte bestehen. Die Fluggesellschaften sind in jedem Fall bemüht, Unannehmlichkeiten zu minimieren und Probleme zu lösen.

