Was man an Weihnachten tun soll: Reisen mit den AntiCovid-Regeln

Das letzte DPCM Anfang Dezember hat die Regeln für diejenigen festgelegt, die in unser Land ein- oder aus dem Ausland in den Urlaub fahren. Wir sehen, was zu tun ist und die herunterladbare Autocertificazione.

Natale a Roma - Foto di Julia Casado
Natale a Roma - Foto di Julia Casado

Für die Weihnachtszeit hat der DPCM neue Regeln festgelegt, die für diejenigen gelten, die nach Italien zurückkehren oder ins Ausland in den Urlaub fahren. Es wird eine Zunahme der Kontrollen geben. Wenn Sie es noch nicht gemacht haben, können Sie die Autocertificazione 2020 im PDF-Format herunterladen.

Autocertificazione Dezember 2020 Pdf (herunterladen)

Autocertificazione 2020 bearbeitbar (herunterladen)

Mit dem Flugzeug reisen

Beim Reisen mit dem Flugzeug ist zu beachten, dass die AntiCovid-Regeln eingehalten werden müssen, und es ist wichtig, wie früh man am Flughafen ankommen sollte, vor allem in Zeiten verstärkter Kontrollen wie diesen.  Vor der Flugbuchung wird empfohlen, die Fluggesellschaft zu kontaktieren und die Einreisebestimmungen der ausländischen Länder zu kennen. Viele Länder gestatten weiterhin keine Einreise für Ausländer, einige sind für Italien gesperrt.

Hier sind einige wichtige Regeln für das Fliegen:

  • Maskenpflicht
  • Reisedokumente mitführen
  • Autocertificazione für das Fliegen im PDF (siehe oben)

Die Farnesina stellt ein Fragebogen für Auslandsreisende oder Rückkehrer nach Italien zur Verfügung, basierend auf der derzeit geltenden italienischen Gesetzgebung. Der Fragebogen ist rein informativ, hat keinen Rechtsstatus und das Ergebnis garantiert keinen Eintritt nach Italien oder ins Zielland.

Länder, in die man reisen kann (nicht kann)

A – San Marino und Vatikanstadt: keine Beschränkungen
B –  Ab 10. Dezember, Ländern und Gebieten mit geringem epidemiologischem Risiko, die mit einer entsprechenden Verordnung bestimmt werden, unter denjenigen der Liste C. Momentan ist kein Land in dieser Liste.
C – Ab 10. Dezember: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark (einschließlich Färöer-Inseln und Grönland), Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Guadeloupe, Martinique, Guyana, Réunion, Mayotte und andere Gebiete außerhalb Europas), Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (ohne Gebiete außerhalb Europas), Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Tschechische Republik, Rumänien, Vereinigtes Königreich (einschließlich Kanäle, Isle of Man, Gibraltar und britische Basen auf Zypern und Gebiete außerhalb Europas, für die das Königreich die Verantwortung für die internationalen Beziehungen trägt), Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Gebiete in Afrika), Schweden, Ungarn, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Andorra, Monaco: Pflicht von molekularen oder antigenen Tests durchgeführt innerhalb der 48 Stunden vor dem Boarding mit negativem Testergebnis (ansonsten Quarantäne). Vom 21. Dezember bis 6. Januar ist eine verpflichtende Quarantäne vorgesehen.
D- Australien, Japan, Neuseeland, Südkorea, Ruanda, Singapur, Thailand, Uruguay: Pflicht zur Quarantäne bei Einreise/Rückkehr nach Italien.
E – Rest der Welt: Reisen nur bei konkreten Gründen möglich. Pflicht zur Quarantäne und Gesundheitsüberwachung bei Einreise/Rückkehr nach Italien. 
Die Liste F existiert nicht mehrDie zuvor in dieser Liste enthaltenen Länder (Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kuwait, Nordmazedonien, Moldawien, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik, Kosovo, Montenegro, Kolumbien) sind jetzt in der Liste E.
Für Länder, bei denen Italien keine Beschränkungen auferlegt, wird empfohlen, stets die Länderkarte auf ViaggiareSicuri zu konsultieren: die lokalen Behörden könnten noch Einreisebeschränkungen für Reisende (auch aus Italien) aufrechterhalten.

Einige FAQs

Ich bin im Ausland ansässig und möchte für die Weihnachtsfeiertage zurückkehren. Was muss ich tun?

Vom 10. Dezember bis 15. Januar

Vor der Abreise ist innerhalb von 48 Stunden ein Test (molekular oder antigen) durchzuführen, wenn Sie aus EU-Ländern und anderen sieben Staaten (Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, Vereinigtes Königreich, Schweiz und Monaco) kommen. Alternativ besteht Quarantänepflicht (10 Tage). Der Test muss im Herkunftsland gemacht werden.

Vom 4. Dezember bis 15. Januar

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, müssen Sie in Quarantäne gehen und Ihre Anwesenheit bei der örtlichen Gesundheitsbehörde melden. Das Einreiseverbot besteht weiterhin (außer bei nachgewiesenen Gründen im Zusammenhang mit Arbeit, Studium, Gesundheit, Notfällen oder Rückkehr zum eigenen Haus, Wohnung oder Wohnsitz) aus einigen Nicht-EU-Ländern.

Vom 21. Dezember bis 6. Januar

Die Regel des Tests vor der Abreise gilt weiterhin, nur wenn der Grund der Ankunft Studium, Gesundheit, Rückkehr zum eigenen Haus oder Arbeit ist.

Ich bin Italiener und fahre ins Ausland für den Weihnachtsurlaub, was muss ich bei der Rückkehr tun?

Vom 10. Dezember bis 15. Januar

Vor der Abreise ist innerhalb von 48 Stunden ein Test (molekular oder antigen) durchzuführen, wenn Sie aus EU-Ländern und anderen sieben Staaten (Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, Vereinigtes Königreich, Schweiz und Monaco) kommen. Alternativ besteht Quarantänepflicht (10 Tage). Der Test muss im Herkunftsland gemacht werden.

Vom 21. Dezember bis 6. Januar

Bei der Rückkehr müssen Sie in Quarantäne gehen und Ihre Einreise nach Italien bei der örtlichen Gesundheitsbehörde melden. Zum Beispiel: Wer für die Skireise in die Schweiz oder Österreich abreist, muss die Quarantänezeit in einer angegebenen Unterkunft einhalten.

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