Der Antrag erfolgt bei den Polizeidienststellen (Questure) in ganz Italien oder bei einem Konsulat, wo die einheitlichen Formulare für Italien und das Ausland erhältlich sind.
Anschließend kann gewählt werden, ob alle Angaben direkt im Reisepass des Minderjährigen eingetragen werden sollen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, dass dieselben Daten auf einer separaten Bescheinigung vermerkt werden, die von der zuständigen Behörde, bei der der Antrag gestellt wurde, ausgestellt wird.
In jedem Fall müssen folgende Daten angegeben werden:
- Name eines oder mehrerer Begleitpersonen (maximal zwei);
- Reiseziel;
- Dauer der Reise.
Dasselbe gilt, wenn ein Minderjähriger unter 14 Jahren allein reist und einer Einrichtung oder der Beförderungsgesellschaft (z. B. Fluggesellschaft oder Reederei) anvertraut wird. In diesem Fall weisen die zuständigen Behörden darauf hin, dass nur die Begleitungserklärung ausgestellt wird.
Vor dem Verfahren hier einige Tipps, die immer hilfreich sind:
– Die Begleitungserklärung für minderjährige Reisende ist maximal sechs Monate gültig;
– Die Gültigkeit bezieht sich zudem nur auf eine einzige Reise (einfache Strecke oder Hin- und Rückfahrt) zum angegebenen Reiseziel vom Wohnsitz des Minderjährigen aus.
– Falls der Minderjährige der Beförderungsgesellschaft anvertraut wird, ist es ratsam, vor der Buchung und dem Kauf des Tickets zu prüfen, ob die Gesellschaft dies auch akzeptiert.
– Es wird dringend empfohlen, Kopien der Ausweise der Begleitperson, der Eltern und des Minderjährigen mitzuführen, sowie selbstverständlich die Originaldokumente.

