Neuigkeiten für alle, die gerne mit Haustieren reisen: Das Europäische Parlament hat neue Bestimmungen zum Heimtierpass verabschiedet.
Es bestand der Bedarf an einem leichter verständlichen Dokument, während gleichzeitig bürokratische Abläufe vereinfacht wurden, um die Ausstellung und Erneuerung von Heimtierpässen zu erleichtern.
Obwohl die neue Regelung beschlossen ist, treten alle Änderungen erst 18 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt vollständig in Kraft, voraussichtlich Anfang 2015.
Notwendige Dokumente müssen von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt werden und insbesondere Details zur Tollwutimpfung sowie allgemeine Gesundheitsinformationen zum Tier enthalten.
Zudem muss die Transpondernummer des eingesetzten Mikrochip-Implantats vermerkt sein.
Hunde, Katzen und Frettchen mit gut lesbarer Tätowierung – wie es derzeit gesetzlich vorgeschrieben ist – müssen aktuell keinen Mikrochip implantiert bekommen, der zweifelsfrei das Tier mit dem vorgelegten Dokument verknüpft.
Es darf außerdem nicht mit mehr als fünf Tieren gleichzeitig gereist werden: Diese Maßnahme soll den gewerblichen Tierhandel einschränken.
Ausnahmen gelten für Tierteams, deren Teilnahme an Sportveranstaltungen, Wettbewerben oder ähnlichen Events nachgewiesen werden kann.
Die neue Regelung erlaubt außerdem Reisen mit Welpen im Alter von 12 bis 16 Wochen, vorausgesetzt, sie sind geimpft, auch wenn bekannt ist, dass sie möglicherweise noch keinen vollständigen Tollwutschutz haben.

