Ausstellungsgalerie der Centralbibliothek Nationalbibliothek von Rom ⋆ FullTravel.it

Ausstellungsgalerie der Centralbibliothek Nationalbibliothek von Rom

Die Ausstellungsgalerie der Centralbibliothek Nationalbibliothek von Rom zeigt dauerhaft die Werke, die im Rahmen eines 1970 ausgeschriebenen Wettbewerbs gemäß dem Gesetz L.717/1949, später geändert durch 237/1960, dem sogenannten „2%-Gesetz“, in Auftrag gegeben wurden. Dieses Gesetz schreibt vor, dass beim Bau eines öffentlichen Gebäudes mindestens 2 % der Gesamtkosten für dessen „Schmückung“ mit Kunstwerken verwendet werden müssen.

Redazione FullTravel
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Die Ausstellungsgalerie der Centralbibliothek Nationalbibliothek von Rom zeigt dauerhaft die Werke, die im Rahmen eines 1970 ausgeschriebenen Wettbewerbs gemäß dem Gesetz L.717/1949, später geändert durch 237/1960, dem sogenannten „2%-Gesetz“, in Auftrag gegeben wurden. Dieses Gesetz schreibt vor, dass beim Bau eines öffentlichen Gebäudes mindestens 2 % der Gesamtkosten für dessen „Schmückung“ mit Kunstwerken verwendet werden müssen.

Die Ausschreibung umfasste sieben Skulpturen aus Travertin oder Peperin und vier metallene Skulpturen für die Gärten; für den Innenbereich eine große Metallskulptur, drei Wandteppiche und zwei Fresken. Diese Werke wurden von bedeutenden Künstlern der damaligen Zeit geschaffen: Für die Skulpturen Osvaldo Calò, Saverio D’Eugenio, Oreste Dequel, Silvio Olivio, Ariosto Trinchera, Luigi Venturini, Raul Vistoli, Franco Cannilla, Carlo Carchietti, Pietro Consagra, Augusto Vanarelli, Aldo Caron; für die Wandteppiche Afro und Capogrossi; für die Fresken Anna Romano, die außerdem die große Holzdecke für den Konferenzsaal gestaltete.

Der heutige Standort der Bibliothek stellt somit nicht nur einen wichtigen, bisher wenig gewürdigten, Moment der Synthese einiger Strömungen der architektonischen Debatte der Nachkriegszeit dar, sondern ist auch ein Behälter eines „Einblicks“ in die repräsentativsten künstlerischen Strömungen der 60er- und 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts.

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