Flugstreik: Wie man Erstattungen beantragt und was zu tun ist

Streiks bei einigen Fluggesellschaften angekündigt: Hier sind die fünf Tipps von AirHelp. Erstattungen bei Annullierungen und Verspätungen vorgesehen.  

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AirHelp rechnet am Mittwoch, den 9. Oktober, mit erheblichen Unannehmlichkeiten für Flugreisende. Einige Fluggesellschaften haben Streiks des Flugpersonals angekündigt, und Passagiere, die ihr Ziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen, haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Dies gilt auch für Reisende, deren Flug annulliert wird und die nicht mindestens 14 Tage vor dem Abflugdatum informiert wurden.

Hier sind die fünf Tipps von AirHelp für Passagiere, die von Verspätungen oder Annullierungen betroffen sind.

  1. Boardkarte und alle anderen Reisedokumente aufbewahren – Falls Sie keine Bordkarte besitzen, können Sie auch jedes andere Flugdokument mit einer Referenznummer der Buchung verwenden. Diese Nummer wird in der Regel bei der Buchung von der Fluggesellschaft vergeben, ist ein sechsstelliges Code und kann Buchstaben und Zahlen enthalten.
  2. Nach den Gründen für die Verspätung fragen – Sobald die Fluggesellschaft die Verspätung bekannt gibt, sollten Sie sofort nach dem Grund fragen und so viele Informationen wie möglich einholen. Je spezifischer der Grund, desto besser. Wenn als Ursache „betriebliche Umstände“ oder „Mängel in der Flugsicherheit“ angegeben werden, müssen Sie weitere Details erfragen; diese Informationen sind für das Erstattungsverfahren sehr wichtig.
  3. Die tatsächliche Ankunftszeit am endgültigen Zielort notieren – Wenn das Flugzeug tatsächlich am Gate gelandet ist und die Tür sich öffnet, sollten Sie die genaue Ankunftszeit notieren. Wenn die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.
  4. Die Fluggesellschaft bitten, Ihre Mahlzeiten und Getränke zu übernehmen – Wenn Sie gezwungen sind, längere Zeit am Flughafen zu warten, ist die Fluggesellschaft je nach Verspätung und Länge des Fluges verpflichtet, allen Passagieren kostenlose Verpflegung und Getränke bereitzustellen. Das ist nicht nur eine nette Geste, sondern Ihr Recht als Passagier.
  5. Nichts unterschreiben und kein Angebot annehmen, das Ihre Rechte einschränkt – Fluggesellschaften könnten Gutscheine oder andere Anreize anbieten, und obwohl diese verlockend erscheinen mögen, können sie dazu führen, dass Sie auf weitere Entschädigungsansprüche verzichten.

Die Rechte der Passagiere

Im April 2018 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Streiks von Airline-Personal nicht als außergewöhnliche Umstände gelten und daher grundsätzlich entschädigungspflichtig sind. „Für alle Passagiere ist es nun besonders wichtig, die Situation zu verfolgen und regelmäßig den Status Ihres Fluges zu überprüfen“, sagt Roberta Fichera, Sprecherin von AirHelp. „Jegliche Umbuchungen, die Busse, Züge oder andere Flüge betreffen, sollten keinesfalls ohne vorherige Benachrichtigung durch die Fluggesellschaft vorgenommen werden“.

Flüge mit einer Verspätung von über 5 Stunden

„Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Passagieren den vollen Ticketpreis zu erstatten“, so Roberta Fichera weiter. „Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden und einer Entfernung von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Fluggesellschaft den Passagieren am Flughafen auch Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und die Möglichkeit geben, zwei Telefonate zu führen oder zwei Faxe bzw. E-Mails zu versenden. Falls notwendig, müssen die Fluggesellschaften zudem eine Unterkunft und den Transport organisieren. Wir raten allen Passagieren, diesen Service bei der Fluggesellschaft einzufordern. AirHelp hilft Flugreisenden, die ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten und bringt, wenn nötig, Fluggesellschaften auch vor Gericht“.

Annullierte oder verspätete Flüge

Für verspätete, annullierte Flüge oder verweigerte Beförderung müssen alle Fluggesellschaften (auch Billigfluglinien) unabhängig vom Ticketpreis eine Entschädigung zwischen 250 € und bis zu 600 € zahlen.

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