Wie man die Ausgaben für storpointierte Reisen aufgrund des Coronavirus erstattet bekommt

Unter den Fragen, die sich Personen stellen, die eine Reise oder eine Geschäftsreise antreten möchten und gezwungen sind, sie aufgrund von Beschränkungen durch das Coronavirus abzusagen, ist zweifellos "wie man die für die stornierten Reisen ausgegebenen Gelder zurückerhält". Hier einige Tipps.  

Coronavirus, i controlli a Milano Linate (08.02.2020) - ©Foto Anna Bruno
Coronavirus, i controlli a Milano Linate (08.02.2020) - ©Foto Anna Bruno

Wie man die für stornierte Reisen aufgrund des Coronavirus ausgegebenen Gelder zurückbekommt. Hier sind einige Tipps vom Europäisches Verbraucherzentrum Italien.

Der Coronavirus bringt die Verhängung verschiedener Beschränkungsmaßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene mit sich, die unweigerlich diejenigen betreffen, die in diesen Tagen Urlaub und Ausflüge geplant hatten.

Coronavirus: Rechte der Passagiere

In diesen Tagen erhalten wir zahlreiche Anfragen von Verbrauchern, die gezwungen waren, Reisen und Aufenthalte abzusagen oder die sich aufgrund des Notstands beim Coronavirus einfach dagegen entschieden haben”, erklärt Maria Pisanò, Direktor des Europäischen Verbraucherzentrums Italien; “Verbraucher fragen uns, wie sie die ausgegebenen Gelder für Reisen, die sie nicht nutzen können, zurückerhalten können, aber es ist zunächst wichtig zu verstehen, dass jede Situation individuell bewertet werden muss, da die auf nationaler und internationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen nicht einheitlich sind und dies die Möglichkeiten der Reisenden erheblich beeinflusst, das gezahlte Geld zurückzufordern”.

Eine erste Unterscheidung ist die zwischen Verbrauchern, die aufgrund ausdrücklicher Anweisungen der zuständigen Behörden gezwungen sind, auf die Reise zu verzichten, und Verbrauchern, die aus Vorsicht selbständig darauf verzichten.

Coronavirus: Reiseverzicht aufgrund behördlicher Anordnung

Im Falle von annullierten Flügen oder Transportmitteln hat der Passagier Anspruch auf Rückerstattung des Transportpreises: Obwohl die europäische Gesetzgebung diese besondere Situation eines Gesundheitsnotstands nicht ausdrücklich vorsieht, da die Dienstleistung aus einem unabhängigen Grund vom Verbraucher nicht in Anspruch genommen wurde, sollte der Passagier keine Probleme haben, die Rückerstattung des gezahlten Betrags zu erhalten.

Wenn der Verbraucher ein Pauschalreise-Paket gekauft hat, das einen Aufenthalt in Gebieten vorsieht, die aus Sicherheitsgründen eingeschränkt sind, kann die Regelung für Pauschalreisen und verbundene touristische Dienstleistungen herangezogen werden. Diese sieht ausdrücklich das Recht des Reisenden vor, den Vertrag im Falle von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen zu kündigen, wie eben Epidemien, wenn diese Ereignisse die Nutzung des Urlaubs beeinträchtigen oder die Erreichung des Reiseziels verhindern.

Coronavirus: Reiseverzicht aus eigenem Willen

Wenn der Verbraucher trotz fehlender ausdrücklicher Verbote auf die Reise oder den Aufenthalt verzichtet, ist die Rückerstattung des gezahlten Betrags möglicherweise nicht garantiert. Dazu wird erinnert:

  • Wenn das Ticket mit einer erstattungsfähigen Tarifklasse gekauft wurde, ist die Rückerstattung gemäß den Verkaufsbedingungen des Tickets vorgesehen.
  • Bei freiwilligem Verzicht auf einen Flug hat der Passagier Anspruch auf Rückerstattung der Flughafengebühren, sofern der Verzicht vor dem Check-in erfolgt.
  • Sofern die Regelung vorsieht, dass bei Stornierung des unabhängigen Transportdienstes vom Pass agieren, die nicht vom Willen des Passagiers abhängt, eine Entschädigung oder eine andere finanzielle Kompensation gezahlt wird, ist zu beachten, dass in diesen Fällen eine solche Kompensation oder Entschädigung nicht gezahlt wird. Das Gesetz befreit die Anbieter nämlich von der Zahlung von Zahlungen, wenn die Stornierung der Reise auf außergewöhnliche Umstände, wie gesundheitliche Notfälle oder Sicherheitsrisiken, zurückzuführen ist.
  • Abschließend: Wenn der Verbraucher freiwillig auf einen Aufenthalt in einer Einrichtung in einem Gebiet verzichtet, in dem kein Notstand erklärt wurde und keine Einschränkungen eingeführt wurden, kann der Aufenthalt gemäß den Buchungsbedingungen storniert werden.

Kontakte
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien ist von Montag bis Freitag geöffnet und erreichbar unter den Telefonnummern: 06.44238090 (Mitte Rom) und 0471 980939 (Bozen)

E-Mail: info@ecc-netitalia.it

Coronavirus: Wie man sich verhalten sollte

Zunächst sollte gesagt werden, dass die „Angst“, mit der wir diesen Moment angehen, durch ein verantwortungsbewussteres Verhalten ersetzt werden sollte, das auf Vorsicht basiert, jedoch ohne in Panik zu verfallen, was momentan unangemessen ist.

Einige nützliche Tipps von ADICONSUM

Lebensmitteleinkauf

Alle Produktionen im Bereich Lebensmittel und Hygiene sind derzeit in Bearbeitung. Es besteht keine Notwendigkeit, Vorräte anzulegen.

Man kann also normal einkaufen gehen und wenn man wirklich das Haus nicht verlassen möchte, kann man Lieferungen nach Hause bestellen, die mittlerweile von allen Lieferservices oder im Einzelhandel angeboten werden.

Produkte für die persönliche Hygiene

Es ist fast sinnlos, sofort Desinfektionsgele oder Schutzmasken zu kaufen, wenn man nicht infiziert ist oder keinen Kontakt zu Personen aus Risikogebieten hatte. Außerdem stellt das Gesundheitssystem diese Geräte bei Bedarf bereit.

Diese Ausstattungen sind eine Maßnahme, um die Übertragung an Dritte zu verhindern, wenn man bereits infiziert ist. Das Risiko besteht darin, Spekulationen durch unverhältnismäßige Preiserhöhungen zu fördern, die unbegründet und unnötig sind. Vermeiden Sie den Kauf von Desinfektionsgelen oder Masken zu überhöhten Preisen, insbesondere auf illegalen Märkten oder durch Spekulanten
In dieser Phase ist es wichtiger, die persönliche und häusliche Hygiene nach traditionellen Standards aufrechtzuerhalten.

Hände gründlich waschen für mindestens 20 Sekunden mit einer normalen Seife, oder alternativ zur Desinfektion kann auch denaturierter Alkohol mit 90 Grad verwendet werden, der kostengünstig ist und ebenso effektiv wirkt. Es ist jedoch stets den Anweisungen des Nationalen Gesundheitsdienstes zu folgen.

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